AGBs

AGB Allgemeine Geschäfts- u. Lieferbedingungen Stand 01.06.2023
PROFESS  FGH Diamanttechnik u. Baubedarf, Handelsvertretungen
Inh. Horst Jochen Wieprecht     D-68789 St. Leon-Rot    Sandgasse 1

§ 1 Geltung der AGB

Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Vertragssprache ist Deutsch. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

2.1 Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend.

2.2 Miet- u. Leihgeräte sind Eigentum der PROFESS. Bei Verlust oder Beschädigung werden die Miete und die Geräte in voller Höhe berechnet.

§ 3 Kaufpreis und Nebenkosten

3.1 Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Vorlieferant. Für Bestellungen unter € 100,00 Warenwert müssen wir € 12,00 Mindermengenzuschlag berechnen.

3.2 Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet. Andere Preisvereinbarungen oder Festpreise sind ausdrücklich schriftlich fest zu legen. Bestellmengen, außerhalb einer VPE, werden auf die nächste VPE erhöht.

3.3 Die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers.

3.4 Die Versandkostenpauschale (Festland Deutschland) beträgt je 1 Paket bis 31kg  € 11,95 netto (Verpackung u. Porto) oder die uns entstandenen Versand-Vorkosten. Bei sperrigen, schweren Lieferungen mit Spedition, berechnen wir die Speditionskosten.

§ 4 Gefahrenübergang

4.1 Die Liefergefahren, z.B. Beschädigung, Verschlechterung  oder Verlust der Sendung, geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers verlässt; dies gilt auch bei Direktlieferungen ab Hersteller und bei Lieferung „frei Haus“.

4.2 Verzögert sich die Auslieferung der Ware aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer von einem Zurückhaltungsrecht Gebrauch macht.

§ 5 Lieferfristen

Besprochene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt (Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg, auch bei Verkehrsbehinderungen und -stockungen). Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 2 Wochen überschritten, ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer ausgeübt werden. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.

§ 6 Abnahme- bzw. Annahmeverweigerung

Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, so kann ihm der Verkäufer eine angemessene Frist zur Warenannahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht angenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Warenrückgaben bedürfen der Zustimmung des Verkäufers. Die entstehenden Kosten trägt der Käufer, mindestens jedoch 15 % des Rechnungswertes.

§ 7 Bezahlung des Kaufpreises

Unsere Rechnungen sind bei Abholung sofort OHNE ABZUG in bar fällig oder durch Vorkasse auszugleichen. Unsere berechneten Preise sind so kalkuliert, dass unberechtigte Skonto- oder sonstige Abzüge in keinem Fall hingenommen werden. Zahlungs-Sondervereinbarungen behalten wir uns vor. Ist ein Abbuchungsauftrag erteilt, wird dieser innerhalb von 5 Wochentagen ab Rechnungsdatum abgewickelt. Bei Rückbelastungen mangels Deckung, berechne ich die entstandenen Bankgebühren plus einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 je Arbeitsvorgang.

§ 8 Zahlungsverzug des Käufers

Wird, bedingt durch eine besonders vereinbarte Belieferung auf Ziel, die festgelegte Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer dem Verkäufer die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verbrauchergeschäft) bzw. von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Händlergeschäft) zu bezahlen. Weiterhin werden für jeden einzelnen Rechnungs-Mahnbetrag ab der 2. Mahnstufe € 10,00 pro Mahnung berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 9 Gewährleistung

9.1 Die Lieferung ist unverzüglich nach dem Eintreffen beim Käufer sorgfältigst auf Mängel zu untersuchen. Unterbleibt diese Untersuchung, so ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

9.2 Das Geltend machen von verborgenen Mängeln ist nur innerhalb von 3 Monaten nach Auslieferung schriftlich möglich.

9.3 Bei berechtigtem Mangel behält sich der Verkäufer vor, statt der Erstattung des Kaufpreises nachzubessern oder Ersatz zu liefern, allerdings nur bei dem Teil der Ware, der fehlerhaft ist.

9.4 Weitere Ansprüche sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen, dies gilt im Besonderen für vertragliche und außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst eingetreten sind.

9.5 Für gelieferte Verbrauchsgüter wird für neue Sachen 1 Jahr und für gebrauchte Sachen keine Gewährleistung gewährt.

9.6 Werkzeuge und Maschine dürfen nur bestimmungsgemäß und durch eingewiesene Anwender/Bediener eingesetzt werden. Die Sicherheitshinweise und Bedienungsanleitungen sind unbedingt zu beachten. Maschinen und Werkzeuge benötigen regelmäßige Wartung, Pflege/Reinigung. Gewährleistungsansprüche aufgrund Überlastung, falscher Anwendung bzw. bestimmungswidrigem Einsatz oder mangelnder Wartung/Pflege sind ausgeschlossen.

9.7 Natürlicher Verschleiß von Kohlebürsten, Schaltern, Lagern und Dichtungen bzw. Werkzeugabnutzung  bedingen keinen Anspruch auf Gewährleistung.

9.8 Für Materialauszüge aus zu diesem Zweck erhaltener Pläne und für Montageempfehlungen werden keinerlei Gewährleistungen übernommen; entsprechendes gilt auch für Dübelbemessungen.

§ 10 Mängelhaftung

Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Sie berechtigen nicht zu Zurückhaltung der fälligen Rechnungsbeträge. Wir garantieren für einwandfreie Qualität der von uns gelieferten Waren im Rahmen der Garantiebestimmungen unserer Vorlieferanten. Berechtigte Reklamationen werden nach unserer Wahl entweder ersetzt, repariert oder gutgeschrieben. Wir haften nicht dafür, dass die Ware für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Das gilt auch, wenn wir die Ware dem Kunden für einen bestimmten Verwendungszweck vorgeschlagen haben. Unsere Beratung erfolgt in jedem Fall nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Verbindlichkeit für uns. Weitgehende oder sonstige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, insbesondere auch für Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

11.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sonstiger Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum des Verkäufers.

11.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, es wurde ausdrücklich erklärt. Der Käufer ermächtigt schon heute den Verkäufer mit der Warenrücknahme, sowie die Ware bei ihm wegzuholen. Der Verkäufer ist bei Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeit des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.

§ 12 Aufrechnung

Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenforderungen ist nur insoweit zugelassen, als diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist Wiesloch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 14 Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Absätze/Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchführbar sein sollten, wird die Wirksamkeit der anderen AGB-Paragraphen hierdurch nicht berührt. Käufer und Verkäufer erklären, in einem derartigen Fall, den unwirksamen Paragraphen durch einen solchen zu ersetzen, die dem unwirksamen oder undurchführbaren Paragraphen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt.

Alle vorherigen AGB´s sind hiermit ungültig!